Insekten im Kantinenessen in kreiseigenen Kantinen? Nicht ohne Kennzeichnung!

Auf EU-Ebene wurde gebilligt, dass den Bürgern Insekten in den Lebensmitteln beigemischt werden. Chitin ist stark allergen in Säugetieren, es feuert das Immunsystem an und es wird deshalb mit der Entstehung zahlreicher chronischer Krankheiten in Verbindung gebracht. Außerdem enthalten Insekten unzählige human-pathogene Keime und Parasiten. Insekten in Lebensmitteln zu verarbeiten ist nicht nur fahrlässiges Handeln im Hinblick auf die Gesundheit, es könnte sogar vorsätzlich schädlich sein. In Deutschland dürfen nicht einmal Tiere, die Milch geben oder später auf dem Teller landen, mit Insektenmehl gefüttert werden. Das sind Auswirkungen des BSE-Skandals, als Kühe erkrankten, weil sie mit den Überresten von kranken Wiederkäuern ernährt wurden. Seither ist Tiermehl als Tierfutter überhaupt – nicht nur Insektenmehl – in der Tierzucht verboten. https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/ernaehrung-endlich-insekten-essen Es ist noch nicht ausreichend erforscht, welche Risiken von Insektenlebensmitteln für den Menschen ausgehen: • Insektenlarven sind sehr fettreich, in den Fettkörpern können sich Schadstoffe wie Cadmium anreichern, das zu Nieren- oder Knochenschäden führen kann. • Insekten enthalten allergene Strukturen, die Allergien bis zum anaphylaktischen Schock auslösen können. • Bei der Zucht von Insekten können sich Pilze und andere Erreger verbreiten. Bakterien, Viren, Parasiten, Maden und Insekten ernähren sich oft von Müll und Essensresten. Erreger, die da drinstecken, könnten dann in die Lebensmittelkette geraten. Ein Forscherteam der Fakultät für Veterinärmedizin der Universität León ist zu dem Schluss gekommen, dass „der Verzehr von Insekten auch gesundheitliche Risiken birgt“ und dass „weitere Untersuchungen erforderlich sind“, bevor ihre Aufnahme in die Nahrungskette normalisiert werden kann. https://www.mineral-check.com/verzehr-von-insekten/ Die AfD-Fraktion im Kreistag Gütersloh beantragt daher zum Schutz vor unfreiwilligem bzw. ungekennzeichneten Verzehr wie folgt vorzugehen: 1. Insektenhaltige Lebensmittel müssen in allen kreiseigenen Kantinen, einschließlich der Kantinen anderer Vertragspartner, gekennzeichnet und die Hinweise dazu gut lesbar an der Ausgabetheke angebracht sein. 2. Alle Mitarbeiter, Schüler und bei minderjährigen Kindern die Erziehungsberechtigten, müssen vor der Ausgabe von insektenhaltigen Lebensmitteln diesem schriftlich zustimmen. 3. In allen Kantinen muss immer mindestens ein insektenfreies Gericht angeboten werden.