Sachverhalt

Die Kosten für Elektrizität und Heizenergie sind in den vergangenen Monaten rapide angestiegen. Die hehren Ideale der sogenannten Energiewende sorgen für empfindliche Einschnitte im Geldbeu – tel der Bürgerinnen und Bürger.

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII erhalten grundsätzlich die Kosten der Unterkunft vom Staat bezahlt. Dazu gehören auch die Kosten für beheizten Wohn – raum. Der Steuerzahler kommt demzufolge für die in diesen Haushalten entstehenden rasant an – steigenden Mehrkosten auf.

Allerdings gilt dies nicht dem Grunde nach für die Kosten der Elektrizität. Bei Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach den eben genannten Gesetzen müssen die Mehrkosten aus den Regelsätzen bestritten werden. Die Erhöhungen der Abschläge für Elektrizität fallen deutlich höher aus als die jährlich vorgenom – menen Anpassungen der Regelsätze.

Wir bitten daher um Beantwortung der nachfolgend aufgeführten

Fragen

1. Gibt es eine erhöhte Nachfrage von Leistungsberechtigten der Rechtskreise SGB II und SGB XII im Hinblick auf Beratung zur Begleichung der Stromabschlagskosten? Wenn ja: wie wirkt sich diese aus und wie hoch ist die Quote im Verhältnis zur Gesamtzahl der Leistungsberechtigten? Welche Rolle spielt hierbei die Verbraucherzentrale NRW?

2. Wie hoch werden die Mehrkosten durch gestiegene Heizkosten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII im laufenden Jahr geschätzt?

3. Gibt es eine der Verwaltung bekannte signifikante Steigerung von Leistungsberechtigten der Rechtskreise SGB II und SGB XII, denen die die Sperrung der Energieversorgung (Elektrizität) droht? Wenn ja: wie hoch ist die Quote im Verhältnis zur Gesamtzahl der Leistungsberechtigten?

4. Welche Möglichkeiten nutzt die Verwaltung, um den Problemen der Fragen 1 bis 3 präventiv entgegenzuwirken?

5. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen im Hinblick auf die finanzielle Auskömmlichkeit des Gesetzesentwurfs des Bundes-Wohnungsminsteriums ein, einen Zuschuss von mindestens 135 Euro für Wohngeldbezieher zu zahlen?

6. Durch die Insolvenz von Energieanbietern (z.B. Stromio u.a.) sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in die Grundversorgung der örtlichen Energieversorger aufgenommen worden. Wie hoch fällt die der Verwaltung bekannte Quote im Verhältnis zur Gesamtzahl der Leistungsberechtigten aus?